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Unsere Leistungen

Erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können und welche Vorteile Sie haben werden

Die Grundpflege

Grundvoraussetzung für das Beziehen von Leistungen bei der Grundpflege durch unseren Pflegedienst ist das Bestehen einer Pflegestufe. Dies bedeutet, dass die Kosten der Grundpflege in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden.
Die Grundpflege in der Altenpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. 70% unserer Leistungserbringung in der Altenpflege wird in der Grundpflege erbracht.

Die Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen in der Altenpflege, die von einem Arzt angeordnet und von unseren liebevollen und geschulten Pflegekräften ausgeführt werden. Zielsetzung der Behandlungspflege ist es, die Heilung der Krankheit zu gewährleisten oder die Verbesserung der Krankheit zu fördern. Die Behandlungspflege nimmt einen wesentlichen Teil in der Altenpflege ein. Da die Behandlungspflege von einem Arzt angeordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Art der Altenpflege.

Die hauswirtschaftliche Versorgung

Die häusliche Versorgung in der Altenpflege umfasst grundsätzlich alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege und der Behandlungspflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Altenpflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
 
 
 
 

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Unsere Palliativpflegekräfte sind speziell ausgebildet und begleiten Sie und Ihre Angehörigen in einem multiprofessionellen Team. Sie übernehmen die spezialisierte Versorgung und stehen für Beratungen und entlastende Gespräche zur Verfügung. Durch regelmäßige Besuche ist eine gute Krankenbeobachtung und die Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt gesichert. Im Notfall sind wir Rund um die Uhr für Sie da!

Angebot für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (nach § 45 b SGB XI)

Wir bieten auch erweiterte Betreuung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen an. Ab 01.01.2015 gelten diese Leistungen auch für Pflegebedürftige mit Pflegestufe bzw. Pflegegrad. Dies umfasst z.B. hauswirtschaftliche Versorgung, Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Singen, Malen und anderen liebgewonnene Aktivitäten.

Auszeit für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI)

Auch als Angehörige brauchen Sie eine Auszeit, wenn Sie die pflegende Arbeit übernommen haben. Der Gesetzgeber ermöglicht Ihnen diese für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr, z.B. für den Urlaub oder wenn sie selbst krank werden. Gerne übernehmen wir für Sie in dieser Zeit die professionelle Versorgung Ihres zu Pflegenden.

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